Wir bieten eine Fülle von Leistungen rund um Brandschutz und Sicherheitstechnik. Sowohl für privat als auch gewerblich.
Detaillierte Informationen zu den einzelnen Leistungen erhalten Sie durch einen Klick auf den gewünschten Bereich.
Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot nach Ihren Wünschen.
Sie können uns telefonisch und per E-Mail erreichen.
Seit mehr als zwei Jahren zählt unser Kundendienst zu den autorisierten BAVARIA Vertriebs- und Servicepartnern. Hohe Beratungskompetenz sowie norm- und fachgerechte Prüfung, Wartung und Instandsetzung Ihrer Feuerlöscher zeichnen uns aus. Darauf können Sie sich verlassen.
Rund 80 Prozent der Brände können bereits in der Entstehungsphase mit dem richtigen Feuerlöscher erfolgreich bekämpft werden. Deshalb sollten Sie im Notfall immer einen funktionstüchtigen Feuerlöscher zur Hand haben. Wir empfehlen Ihnen daher, auch Ihren Privathaushalt mit ausreichend Feuerlöschern auszustatten. Verpflichtet sind Sie dazu als Privatperson nicht, als Unternehmer hingegen schon.
Prüfpflichten für Klein- und Großunternehmen sowie Behörden, öffentliche Einrichtungen uvm..
Brandfälle können schnell in einer Katastrophe enden. Als Betreiber von Feuerlöschern können Sie haftbar gemacht werden, denn Sie sind für die Betriebsfähigkeit und Sicherheit verantwortlich. Sofern Sie die gesetzlichen Fristen einhalten, mindern Sie die potenziellen Gefahren der Haftung.
Feuerlöscher in Unternehmen und öffentlichen Gebäuden müssen regelmäßig mindestens alle 2 Jahre gemäß DIN 14406-4 auf Funktionsfähigkeit gewartet werden.
Für Privathaushalte gilt diese Vorschrift nicht. Dennoch ist es ratsam, auch Feuerlöscher im privaten Haushalt regelmäßig alle zwei Jahre prüfen zu lassen.
Unsere qualifizierten und sachkundigen Servicetechniker verfügen über speziell ausgestattete Servicefahrzeuge. Somit ist eine Prüfung und Wartung direkt vor Ort in Ihrem Unternehmen möglich.
Wir beraten Sie gerne kostenlos über die für Ihr Unternehmen notwendigen Feuerlöscher (Art und Menge) und erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot.
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Eine Wartung der RWA Anlage muss alle 12 Monate erfolgen. Bei einem Brand entstehen Wärme, Rauch sowie heiße Brandgase, die für den Menschen lebensgefährlich sind. Kommt es in einem Gebäude zum Brand, geht für den Menschen nicht die größte Gefahr von den Flammen aus, sondern von den entstehenden giftigen Brandgasen. Um eine reibungslose Evakuierung eines Gebäudes durchzuführen, ist es bei vielen Gebäudebränden Lebensnotwendig eine funktionierende RWA-Anlage zu haben.
Als Grundlage für die Wartung von RWA-Anlagen gelten die jeweiligen Herstellervorschriften und Angaben des Errichters. Zusätzlich können bei der Wartung weitere Aufgaben anfallen. Z. B.:
Welche Arbeiten in der Praxis anzuwenden sind, hängt von der entsprechenden Wartungsanleitung ab, die je nach Hersteller und Anlage unterschiedlich definiert ist.
Rauchabzugsanlagen gehören zum vorbeugenden Brandschutz und sollen im Brandfall dafür sorgen, dass der entstandene Rauch schnellstmöglich aus dem Gebäude nach außen zieht. Sie bestehen aus folgenden Bestandteilen:
Durch Rauchabzugsanlagen ist es möglich, dass ein Gebäude trotz eines akuten Brandes möglichst rauchfrei bleibt, was sowohl personellen als auch materiellen Schäden vorbeugen kann.
Außerdem kann die Feuerwehr schneller Löschmaßnahmen umsetzen, da ihre Sicht im geschlossenen Raum durch weniger Rauch auch weniger stark eingeschränkt ist. Zusätzlich ist die Feuerwehr geringeren gesundheitsschädlichen Risiken ausgesetzt.
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1.1 Einspeisung
Die Einspeisung muß mit einem Schild DIN 4066-D1-148 x 420 mit der Aufschrift „Löschwassereinspeisung“ versehen sein.
1.2 Entnahmestelle
Jede Entnahmestelle muß mit einem Schild DIN 4066-D1-74 x 210 mit der Aufschrift „Steigleitung trocken für Feuerwehr“ versehen sein.
1.3 Außerbetriebnahme
Nicht (auch vorübergehend nicht) betriebsbereite Steigleitungen sind an der Einspeisung mit dem augenfälligen Hinweis „Außer Betrieb“ zu kennzeichnen.
In regelmäßigen Zeitabständen von 2 Jahren müssen die Steigleitungen mit ihren Schlauchanschlusseinrichtungen einer Kaltwasserdruckprüfung unterzogen werden. Über die Prüfung ist ein Prüfbericht anzufertigen.
An der Einspeisung ist dauerhaft ein Prüfvermerk mit dem Namen des Prüfers und dem Prüfdatum anzubringen.
Folgende Prüfungen sind durchzuführen:
Grundlage ist die DIN 14406-4
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Wie oft muss eine Brandschutztür gewartet werden? Im Allgemeinen müssen Brandschutztüren alle zwölf Monate von einer befähigten Person zur Prüfung von Brandschutztüren gewartet werden.
1. Kraftbetätigte Türen und Tore müssen nach den Vorgaben des Herstellers vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend sachgerecht auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Die wiederkehrende Prüfung sollte mindestens einmal jährlich erfolgen. Die Ergebnisse der sicherheitstechnischen Prüfung sind aufzuzeichnen und in der Arbeitsstätte aufzubewahren.
2. Die sicherheitstechnische Prüfung von kraftbetätigten Türen und Toren darf nur durch Sachkundige durchgeführt werden, die die Funktionstüchtigkeit der Schutzeinrichtungen beurteilen und mit geeigneter Messtechnik, die z.B. den zeitlichen Kraftverlauf an Schließkanten nachweist, überprüfen können.
3. Brandschutztüren und -tore sind nach der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung bzw. dem Prüfzeugnis regelmäßig zu prüfen, damit sie im Notfall einwandfrei schließen (z.B. Feststellanlagen einmal jährlich durch den Sachkundigen).
4 Die sicherheitstechnische Prüfung schließt die Überprüfung des Vorhandenseins einer vollständigen technischen Dokumentation und der Betriebsanleitung ein.
Diese technische Dokumentation, meist die Einbau- und Betriebsanleitung des Herstellers, gibt weiter Forderungen an den Betreiber, die Prüffristen bzw. die durchzuführenden Wartungsarbeiten.
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In öffentlichen oder gewerblichen Gebäuden wie Sonderbauten (z.B. Krankenhäuser, Altenheime, etc.), Versammlungsstätten (z.B. Theater) und sonstige gefährdete Objekte (z.B. Bahnhöfe, Flughäfen etc.), sind Flucht- und Rettungspläne gefordert. Diese stellen grafisch alle Flucht- und Rettungswege dar.
Ebenfalls sind Flucht- und Rettungspläne für alle gewerblich genutzten Objekte zu erstellen, in denen Beschäftigte tätig sein werden bzw. sind. Auch wenn die Art und Nutzung eine Ausdehnung des Gebäudes erfordern, müssen entsprechende Pläne erstellt werden. Dies kann beispielweise in folgenden Fällen der Fall sein:
Die Flucht- und Rettungsplänen stellen nicht nur die Flucht- und Rettungswege dar, sondern zeigen auch die Standorte von Erste-Hilfe- und Brandbekämpfungseinrichtungen. Dadurch kann verletzten Personen schneller geholfen werden und Entstehungsbrände können schneller bekämpft werden.
Als Arbeitgeber sind Sie außerdem dazu verpflichtet, Ihre Flucht- und Rettungspläne regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. Der Gesetzgeber hat dazu keinen Zeitrahmen festgelegt. Allerdings empfehlen wir Ihnen Ihre Pläne alle 2 Jahre zu aktualisieren. Wir unterstützen Sie dabei gerne.
Auch die Positionierung Ihrer Flucht- und Rettungspläne sollte beachtet werden. Dabei ist es ratsam diese an Orten anzubringen, an denen sich Menschen länger aufhalten. Dadurch ist es wahrscheinlicher, dass sie auch die Aufmerksamkeit von Personen auf sich ziehen.
Feuerwehrpläne gehören zu den Führungsmitteln, die die Feuerwehr benötigt um schnelle und sichere Hilfe zu leisten. Diese Pläne dienen der Feuerwehr zur schnellen Orientierung in einem Objekt oder einer baulichen Anlage und zur Beurteilung der Lage. Der Einsatzleiter kann bereits bei der Anfahrt wichtige Informationen zum Objekt entnehmen, die zu einer besseren Orientierung innerhalb oder außerhalb einer baulichen Anlage dienen und dazu beitragen können, Menschenleben zu retten und größere Sach- und Umweltschäden zu vermeiden. Außerdem geben sie Aufschluss über Angriffswege, Brandschutz- und Löscheinrichtungen sowie besondere Gefahrenschwerpunkte.
Häufig werden Feuerwehrpläne von der zuständigen Baugenehmigungsbehörde aufgrund der Art, Lage und Nutzung der baulichen Anlage gefordert.
Feuerwehrpläne setzen sich aus mehreren Teilen zusammen. In der Regel bestehen Feuerwehrpläne aus einem Übersichtslageplan, Objektplänen, Verzeichnis mit Legende und Textverzeichnis mit Objekt- und Einsatzinformationen.
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In Deutschland sind Arbeitgeber dazu verpflichtet Mitarbeiter zu benennen, die Aufgaben im Bereich des betrieblichen Brandschutzes übernehmen. Betriebe, die nach der Gefährdungsbeurteilung eine normale Brandgefahr haben, benötigen 5% der Beschäftigten als ausgebildete Brandschutzhelfer. Bei einer erhöhten Brandgefahr sind 10% Brandschutzhelfer notwendig. Strengere Regeln gelten dabei z.B. für Versammlungsstätten, Krankenhäuser sowie Pflege- und Betreuungseinrichtungen. Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Seite, wenn es darum geht die richtige Anzahl von Brandschutzhelfern zu ermitteln.
Die Ausbildung richtet sich nach der DGUV 205-023 und erfolgt in einem theoretischen und praktischen Teil. Die Teilnehmer lernen diverse Aspekte des betrieblichen, vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes kennen. In der praktischen Ausbildung wird die Handhabung von Feuerlöschern an einem Realbrand trainiert. Nach der Teilnahme an unserem Kurs erhalten die frischen Brandschutzhelfer eine Bescheinigung und können in Ihrem Unternehmen schriftlich beauftragt werden.
Die Inhalte der Brandschutzhelfer-Ausbildung sollten in regelmäßigen Abständen von 3 bis 5 Jahren wiederholt werden.
Wir bieten regelmäßig Schulungen in unseren Räumlichkeiten an. Ab einer Gruppengröße von 5 Personen bilden wir auch gerne bei Ihnen vor Ort aus.
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